
DoggiDog
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Ich stelle es mal hier ein, weil es alle Tierhalter betrifft und vermutliche alle hier rein schauen
„Notdienstgebühr“ ist ab dem 14. Februar gültig!
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr" ergänzt. Die Regelungen treten am 14.02.2020 in Kraft. Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zur Information für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt.
Hier kann man das Merkblatt einsehen bzw. runter laden
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php
„Notdienstgebühr“ ist ab dem 14. Februar gültig!
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr" ergänzt. Die Regelungen treten am 14.02.2020 in Kraft. Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zur Information für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt.
Hier kann man das Merkblatt einsehen bzw. runter laden
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php