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ain't it?
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Hi
ich versuche für Anfänger in der Schildkrötenhaltung, vor allem solche, die Tiere finden, eine Liste zusammenzustellen, wo gemeldet werden muss bzw. nachgefragt werden kann, ähnlich wie Hellmut das früher hatte. Ich wäre für Eure Mithilfe dankbar. Jeder von Euch muß ja seine Landschildkröten irgendwo gemeldet haben oder kennt noch ein paar andere Stellen, am liebsten gleich mit Link zu der entsprechenden Behörde, etwa so:
Deutschland (die genauen Adressen der einzelnen Meldestellen findet ihr durch Anclicken der Städtenamen)
6. Hamburg (1 Meldestelle, vollständig)
Gemeldet wird zentral für das ganze Land bei der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
7. Hessen (3 Meldestellen, vollständig)
Gemeldet wird bei der Oberen Naturschutzbehörde im zuständigen Regierungspräsidium
Darmstadt
Gießen
Kassel
8. Mecklenburg-Vorpommern
Rostock
9. Niedersachsen (1 Meldestelle, vollständig)
Gemeldet wird zentral für das ganze Land beim
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten –und Naturschutz
10. Nordrhein-Westfalen (60 Meldestellen)
Gemeldet wird bei den Unteren Landschaftsbehörden
Städte:
Düsseldorf
Köln
Mönchengladbach
Wuppertal
Kreise:
Gütersloh
Minden-Lübbecke
Recklinghausen, Kreis
Rhein-Erft-Kreis
11. Rheinland-Pfalz (36 Meldestellen)
gemeldet wird bei der Unteren Naturschutzbehörde der zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung
Städte:
Frankenthal
Kaiserslautern
Koblenz
Landau
Ludwigshafen
Mainz
Neustadt a.d. Weinstraße
Pirmasens
Speyer
Trier
Worms
Zweibrücken
Landkreise:
Ahrweiler
Altenkirchen
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
Eifelkreis-Bitburg-Prüm
Germersheim
Kaiserslautern, Land
Kusel
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
Neuwied
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalzkreis
Südliche Weinstraße
Südwest-Pfalz
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
Westerwald-Kreis
12. Saarland (1 Meldestelle, vollständig)
Gemeldet wird einheitlich für das ganze Saarland beim:
Saarländisches Zentrum für Biodokumentation
Team Artenschutz
13. Sachsen
Gemeldet wird bei den Unteren Naturschutzbehörden der kreisfreien Städte. bzw. der Landkreise
Kreisfreie Städte:
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Landkreise:
Bautzen
Erzgebirgskreis
Görlitz
Leipzig
Meißen
Mittelsachsen (2 Bereiche, nach handelsrelevanter Artenschutz suchen)
Nordsachsen
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vogtlandkreis
Zwickau
14. Sachsen-Anhalt (1 Meldestelle, vollständig)
Gemeldet wird zentral für das ganze Land beim
CITES-Büro
15. Schleswig-Holstein
16. Thüringen (23 Meldestellen)
gemeldet wird bei den Unteren Naturschutzbehörden der kreisfreien Städte bzw. der Landratsämter
Unstrut-Hainich-Kreis
[/list:u:2fvrzjps]
Österreich
Art. 2 § 25 Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Wildtieren (dazu zählen in Österreich generell alle Reptilien!) bei Erfüllung der vorgeschriebenen Haltungsvoraussetzungen nur auf Grund einer binnen zwei Wochen vorzunehmenden Anzeige der Wildtierhaltung bei der Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) gehalten werden dürfen. Die Mindestvorschriften an die Haltung von Schildkröten sind in der Anlage 3 Punkt 1 der 2. Tierhaltungsverordnung festgehalten.
Niederösterreich
Allgemeine Informationen
Meldeformular
Salzburg
Allgemeine Informationen
Meldeformular
Steiermark
Wien
Allgemeine Informationen MA60
[/list:u:2fvrzjps]
Schweiz
Eine Meldung ist nicht erforderlich!
Wer nicht outen möchte, wo er wohnt, aber trotzdem helfen will, bitte PN an mich...
CU, A.
ich versuche für Anfänger in der Schildkrötenhaltung, vor allem solche, die Tiere finden, eine Liste zusammenzustellen, wo gemeldet werden muss bzw. nachgefragt werden kann, ähnlich wie Hellmut das früher hatte. Ich wäre für Eure Mithilfe dankbar. Jeder von Euch muß ja seine Landschildkröten irgendwo gemeldet haben oder kennt noch ein paar andere Stellen, am liebsten gleich mit Link zu der entsprechenden Behörde, etwa so:
Deutschland (die genauen Adressen der einzelnen Meldestellen findet ihr durch Anclicken der Städtenamen)
1. Baden-Württemberg (4 Meldestellen, vollständig)
Gemeldet wird bei der Abteilung 5, Referat 55, der zuständigen Regierungspräsidien
Freiburg
Karlsruhe
Stuttgart
Tübingen
2. Bayern (96 Meldestellen)
Gemeldet wird bei den Unteren Naturschutzbehörden der kreisfreien Städte bzw. der Landratsämter.
Städte:
Amberg: Amt für Ordnung und Umwelt, Herrnstraße 1-3 Telefon (09621) 10-249
Ansbach
Aschaffenburg
Augsburg
Bamberg
Bayreuth
Coburg
Erlangen
Fürth
Hof
Ingolstadt
Kaufbeuren
Kempten
Landshut
Memmingen
München
Nürnberg
Passau
Regensburg
Rosenheim
Schwabach
Schweinfurt
Straubing
Weiden
Würzburg
Landkreise:
Augsburg
Eichstätt
Fürth, Land
Fürstenfeldbruck
Landsberg/Lech
Miltenberg
Mühldorf a. Inn
Passau
3. Berlin (12 Meldestellen, vollständig)
Gemeldet wird bei der Unteren Naturschutzbehörde
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Mahrzahn-Hellersdorf
Mitte
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Stegliz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpennick
4. Brandenburg (1 Meldestelle, vollständig)
gemeldet wird zentral für das ganze Land beim
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)
5. Bremen (2 Meldestellen, vollständig)
Bremen und Bremerhaven
[list:2fvrzjps]weitere Info
6. Hamburg (1 Meldestelle, vollständig)
Gemeldet wird zentral für das ganze Land bei der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
7. Hessen (3 Meldestellen, vollständig)
Gemeldet wird bei der Oberen Naturschutzbehörde im zuständigen Regierungspräsidium
Darmstadt
Gießen
Kassel
8. Mecklenburg-Vorpommern
Rostock
9. Niedersachsen (1 Meldestelle, vollständig)
Gemeldet wird zentral für das ganze Land beim
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten –und Naturschutz
10. Nordrhein-Westfalen (60 Meldestellen)
Gemeldet wird bei den Unteren Landschaftsbehörden
Städte:
Düsseldorf
Köln
Mönchengladbach
Wuppertal
Kreise:
Gütersloh
Minden-Lübbecke
Recklinghausen, Kreis
Rhein-Erft-Kreis
11. Rheinland-Pfalz (36 Meldestellen)
gemeldet wird bei der Unteren Naturschutzbehörde der zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung
Städte:
Frankenthal
Kaiserslautern
Koblenz
Landau
Ludwigshafen
Mainz
Neustadt a.d. Weinstraße
Pirmasens
Speyer
Trier
Worms
Zweibrücken
Landkreise:
Ahrweiler
Altenkirchen
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
Eifelkreis-Bitburg-Prüm
Germersheim
Kaiserslautern, Land
Kusel
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
Neuwied
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalzkreis
Südliche Weinstraße
Südwest-Pfalz
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
Westerwald-Kreis
12. Saarland (1 Meldestelle, vollständig)
Gemeldet wird einheitlich für das ganze Saarland beim:
Saarländisches Zentrum für Biodokumentation
Team Artenschutz
13. Sachsen
Gemeldet wird bei den Unteren Naturschutzbehörden der kreisfreien Städte. bzw. der Landkreise
Kreisfreie Städte:
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Landkreise:
Bautzen
Erzgebirgskreis
Görlitz
Leipzig
Meißen
Mittelsachsen (2 Bereiche, nach handelsrelevanter Artenschutz suchen)
Nordsachsen
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vogtlandkreis
Zwickau
14. Sachsen-Anhalt (1 Meldestelle, vollständig)
Gemeldet wird zentral für das ganze Land beim
CITES-Büro
15. Schleswig-Holstein
16. Thüringen (23 Meldestellen)
gemeldet wird bei den Unteren Naturschutzbehörden der kreisfreien Städte bzw. der Landratsämter
Unstrut-Hainich-Kreis
[/list:u:2fvrzjps]
Österreich
Art. 2 § 25 Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Wildtieren (dazu zählen in Österreich generell alle Reptilien!) bei Erfüllung der vorgeschriebenen Haltungsvoraussetzungen nur auf Grund einer binnen zwei Wochen vorzunehmenden Anzeige der Wildtierhaltung bei der Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) gehalten werden dürfen. Die Mindestvorschriften an die Haltung von Schildkröten sind in der Anlage 3 Punkt 1 der 2. Tierhaltungsverordnung festgehalten.
Kärnten
[list:2fvrzjps]Klagenfurt
Niederösterreich
Allgemeine Informationen
Meldeformular
Salzburg
Allgemeine Informationen
Meldeformular
Steiermark
Wien
Allgemeine Informationen MA60
[/list:u:2fvrzjps]
Schweiz
Eine Meldung ist nicht erforderlich!
Wer nicht outen möchte, wo er wohnt, aber trotzdem helfen will, bitte PN an mich...
CU, A.