Streit um Behandlungskosten

Diskutiere Streit um Behandlungskosten im Allgemeines Forum im Bereich Hunde; Ronja stammt aus dem Tierheim und soll nur 100 Euro wert sein. Die Tierarztrechnung beträgt aber mehr als 4000 Euro. Ich bin empört! Wenn man...
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #1
M

Mischling

Gast
Es ging in dem Zivilverfahren um die schwierigen Fragen, ob tierärztliche Behandlungskosten den eigentlichen Wert eines Hundes um ein Vielfaches überschreiten dürfen und was ein Hund überhaupt wert ist. Ronja war am 2. April vergangenen Jahres beim Gassi gehen im Delmenhorster Stadtgebiet von einem Wolfshund gebissen und schwer verletzt worden.

Ronja stammt aus dem Tierheim und soll nur 100 Euro wert sein. Die Tierarztrechnung beträgt aber mehr als 4000 Euro.

Ich bin empört!
Wenn man also einen Hund geschenkt bekommt, hat man keinerlei Aussichten, Tierarztkosten erstattet zu bekommen?
Sind Rassehunde denn "mehr wert"?

Wie seht ihr das?
 
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #2
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Panama

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AW: Streit um Behandlungskosten

Ich denke mal nicht das es hier darum ging das Ronja ein Mischling ist oder nicht, sondern hier wurde nur nach dem Kaufpreis geschaut, auch ein Rassehund vom Züchter kostet normalerweise keine 4000 Euro.

Hier wurde meines Erachtens einfach nur so vom gegnerischen Anwalt argumentiert, um die Behandlungskosten nicht zahlen zu müssen.

Traurig allerdings, das dies überhaupt erst vor Gericht gehen musste, sollte es doch selbstverständlich sein das man für den entstandenen Schaden seines Hundes aufkommt!
 
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #3
Diva

Diva

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AW: Streit um Behandlungskosten

Mal eine dumme Frage: Muss man seinen Hund nicht versichern? Als Pferdehalterin bin ich gewohnt, dass man für sein Pferd eine Haftpflichtversicherung hat (und meistens ja auch noch eine OP-Versicherung). Freigängerkatzen bzw. alle eigenen Katzen sind bei der normalen Haftpflicht mitinbegriffen.

Wenn entsprechende Tierarztkosten wegen des Wolfshundebisses entstanden sind, dann kann doch kaum der (Kauf-)Wert des Hundes gegengerechnet werden, sondern es geht um den Wert der tierärztlichen Leistung.

Ich kann mich nur wundern.
 
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #4
MaYuFlo

MaYuFlo

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AW: Streit um Behandlungskosten

Mal eine dumme Frage: Muss man seinen Hund nicht versichern?

Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten ;)

Hunde müssen nicht haftpflichtversichert sein und sind auch nicht wie Katzen automatisch in der normalen Haftpflicht enthalten. Ich finde es allerdings grob fahrlässig, seinen Hund nicht zu versichern. Wie schnell kann es passieren, dass er in ein Auto läuft, der Fahrer zu Schaden kommt oder gar getötet wird. Da können leicht Kosten von mehreren zigtausend Euro entstehen.

Ich glaube auch, dass in dem vorliegenden Fall der Anwalt versucht, um die Bezahlung herum zu kommen mit dem Argument, dass der Hund weniger Wert ist, als die Behandlungskosten betragen. Ich denke, dass er mit diesem Argument aber keinen Erfolg haben wird.
 
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #5
P

Panama

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AW: Streit um Behandlungskosten

Allerdings gibt es da Ausnahmen, in bestimmten Bundesländern z.B. NRW, ist es Pflicht seinen Hund Haftpflichtversichern zu lassen.

Stimme dir da übrigens vollkommen zu MaYuFlo, es sollte jeder Halter seinen Hund versichern lassen.
Es ist so schnell etwas passiert, das hat auch gar nichts mit dem Erziehungsstand des Hundes zu tun.
 
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #6
Eliza1

Eliza1

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AW: Streit um Behandlungskosten

Ich kann null verstehen wie man seine Hunde nicht Haftpflicht versichern kann!

Und ehrlich, dann muß er jetzt zusehen wie er die Suppe auslöffelt die er sich eingebrockt hat, Hund nicht im Griff und keine Haftpflicht *kopfschüttel* Herr wirf Hirn vom Himmel!

Zu dem oben genannten Fall, das ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, alles wird bewertet, was nichts oder wenig gekostet hat ist auch nichts wert.


Ein Hund vom TH kostet im Durchschnitt 250€ da ist ruckzuck der Wert überschritten wenn der Hund krank wird oder eine OP ansteht, ein Tierarzt darf kein Tier einschläfern das Augenscheinlich gesund ist oder durch seine Behandlung wieder gesund wird, somit hätte die TK sich strafbar gemacht ...

Aber die Mentalität von wegen die TA Kosten übersteigen den Wert des Tieres gibt es überall, egal ob Hund, Pferd, Meerschwein oder Katze.

Unsere erste Stute Mulle fiel im Oktober 1984 fast einem Scheunenbrand zum Opfer, sie wurde Dank des beherzten eingreifens eines Passanten vor dem zurückrennen in die Scheune gehindert, Mulle hatte Verbrennungen bis 3. Grades, unsere TÄ setzte jeden Tag bis zu 3 Infusionen, nach 5 Tagen war sie über dem Berg, die Lungenschädigung durch die Rauchvergiftung allerdings gravierend, die Lösung unserer TÄ eine Lungenspieglung mit anschließender Lungenspülung.

Das Problem unsere Stute biß und trat um sich wenn Fremde sie anfaßten, Kaufpreis damals 1000DM incl. 3 Monate Stallmiete.

Der Chef der TK machte persönlich die Voruntersuchung, seine erste Frage war, Mädels wollt ihr euch nicht lieber von dem Geld ein gescheites Pferd kaufen, die Mähre hier ist das Geld nicht wert was ihr investieren wollt.


Die Vorbehandlung + TK + Nachbehandlung kostete uns 6000DM
EK WERT von Mulle 1000DM abzüglich 300DM Stallkosten f. 3Monate = 700DM tatsächlicher Wert

Bsp.: Ein Meerschweinchen kostet ca 20-50€, OP von Anouk 120´€ Grützbeutel entfernen

Für mich ist der Wert eines meiner Tiere nicht messbar!

Der Tierhalter von Ronja hat meiner Meinung nach das Recht auf volle Bezahlung der Kosten durch den Halter des Wolfhundes.

Dem Halter des Wolfhund würde ich noch eine Schulung aufbrummen und bei Wiederholung Wesenstest!



LG Claudia
 
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #7
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Panama

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AW: Streit um Behandlungskosten

Ja ich denke mal das normalerweise im Laufe eines Tierlebens immer der Kaufpreis eines Tieres um ein vielfaches überstiegen wird mit Ausgaben und Tierarztkosten.

Beim, wie du schon erwähntest, Meerschweinchen übersteigen allein die Kastrationskosten schon oft den Kaufpreis.

Aber genauso ist normalerweise ein Tier für einen nicht nur ein Tier sondern ein Wesen, mit Seele und Gefühl, das einem ein Stück unseres Lebens begleitet oder andersherum, wir haben die Ehre einen Großteil der Tierlebensjahre mit ihm zusammen verbringen zu dürfen.

Da gibt es so einen schönen Spruch:

Wenn sich ein Mensch dazu entschließt ein Tier anzuschaffen, dann ist das für den Menschen eine planbare Zeit seines Lebens.
Für das Tier dagegen, ist es alles was es hat ........es ist sein Leben
 
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #8
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Lupa

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AW: Streit um Behandlungskosten

wo steht das denn das er keine haftpflicht hat?

Die Versicherung des Wolfshund-Besitzers bot 50 Prozent. das er aber 80% zahlen sollte, hat ihm nicht gepasst...denke das er die 30% mehr aus eigener tasche zahlen sollte weil seine versicherung sich weigerte.

es war doch von uns keiner dabei um hier ein urteil abzugeben. vlt. hat der geschädigte einen beißer und der wolfhund hat sich nur gewehrt. logischerweisse richtet ein großer hund mehr schaden an als ein kleinerer.
 
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #9
Eliza1

Eliza1

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AW: Streit um Behandlungskosten

Ich hab das Video nicht angesehen und aus dem was ihr geschrieben hattet Rückschlüsse gezogen :rolleyes:

Grundsätzlich haftet das 2Bein welches der Schadensverursacher ist, ging meinem Bekannten diesen Sommer auch so, seine Kangal-Mix Hündin wurde von einem Retriver-Mix Rüden aus Spanien angegriffen die hat dem Mix eins übergebraten, der Halter des Retriver Mix wurde auch beim hineingreifen verletzt, gezahlt hat die Haftpflicht meines Bekannten.

Die hat auch gar nicht lang diskutiert, es wurde einfach gezahlt, auf die Frage meines Bekannten ob der Halter des anderen Hundes nicht die Hälfte tragen müßte meinte die Versicherung das eine Gerichtsverhandlung nebst Anwaltskosten teurer käme als gleich die entstandenen TA Kosten zu zahlen.


Eliza
 
  • Streit um Behandlungskosten Beitrag #10
L

Lupa

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AW: Streit um Behandlungskosten

@ Eliza, na dann erklärt sich das.

ich kenne eine wertschätzung des hundes nur bei diensthunden, da muss selbst die versicherung noch den dienstausfall tragen. kommt es zum tot durch einen anderen werden auch die ausbildungskosten zum wert des hundes dazu gerechnet.

in diesemfall glaub ich auch an das recht und nicht einem pfiffigen rechtsverdreher der glaubt damit durchzukommen.
 
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