Ds stimmt so nicht.
Als Beispiel:
Einer steht im Impfpass, zahlt auch die Rechnungen bei TA, aber der Vertrag mit dem TSV wurde mit z.B. dem Ehepartner abgeschlossen. Ganz klar gehören die Katzen demjenigen, der den Vertrag unterschrieben hat.
Dem TA ist es egal, wer die Rechnung zahlt und bei TASSO kann man anhand der Chip-Nr. durch einen Anruf oder auf der HP einfach den Eigentümer ändern - und das ohne einen Nachweis.
Auch der Name im Impfpass lässt sich bei einem neuen TA schnell ändern oder man ändert ihn selbst. Zur Not kann man auch einen neuen ausstellen lassen
Also ist der Vertrag ausschlaggebend - das ist das einzigste was vor Gericht zählt, wenn es darum geht, den Eigentümer ausfindig zu machen
Sorry für OT, MrsGreeny
Ich sehe das auch nicht als OT!
Das ist richtig das der Name bei Tasso direkt vom Neueigentümer geändert werden kann, macht auch Sinn weil mancher ehemaliger Besi juckt es nicht die Bohne das hier eine Änderung vorgenommen werden sollte, ich hab das jetzt das 2. mal gemacht bei Carlo und Balu, zum einen braucht man die Tasso Nr. zum anderen bekommt der ehemalige Besi eine Nachricht das der Besiwechsel stattfand, dann kann man noch Einspruch erheben als ehemaliger Besi.
Also warum sollte jemand der gesetzeswidrig ein Tier egal ob jetzt Hund oder Katze behält das Tier bei Tasso ummelden, das gibt doch keinen Sinn!
Dann muß ja auch bei der Stadt eine Änderung für die Hundesteuer erfolgen und hier wird bei dem Wohnort der ehemaligen Besi eine Eingabe gemacht das das Tier umgemeldet wurde, spätestens hier bekommt die Besi bescheid das hier eine Meldung das ihr Tier abgemeldet wurde und kann Einspruch einlegen.
Beim TA sieht das Vertragsmäßig so aus wie du geschrieben hast, derjenige der das Tier bringt zahlt die Rechnung, deshalb lasse ich mir für meine Pflegetiere immer eine Vollmacht mitgeben, Tip vom TH mit dem ich zusammenarbeite.
Der normale Heimtierausweis ist auch kein Ausweis im herkömmlichen Sinne, sondern ursprünglich als Impfausweis gedacht.
Anders sieht es bei dem blauen EU-Heimtier-Ausweis aus, hier besteht Chip Pflicht die Transponder Nummer muß eingetragen sein damit das Tier sicher identifiziert werden kann, eben aus Gründen des Seuchenschutzes, ist bei wiki nachzulesen =>
http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Heimtierausweis
Dieser blaue EU-Heimtier-Ausweis ist ein Dokument, welches man so aufbewahren sollte das kein Dritter unrechtmäßig Zugang dazu hat.
Auch ist es richtig das hier nur der "Besitzer" eingetragen wird und nicht der Eigentümer, da läßt die Deutsche Gründlichkeit zu wünschen übrig, was Tierschützer auch seid Einführung bemängeln.
Kritik
Tierschützer bemängeln, dass die sehr wichtigen Impfungen gegen die Krankheiten Parvovirose und Staupe, die in vielen europäischen Ländern stark verbreitet sind, nicht vorgeschrieben sind.
Im deutschen Muster des Heimtierausweises ist ungenau die Eintragung "Besitzer" vorgesehen, was nicht notwendigerweise mit dem Eigentum gleichgesetzt werden kann. In anderen Fassungen (z. B. englisch, französisch, spanisch) der entsprechenden Kommissionsentscheidung ist die Angabe des Eigentümers verlangt.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Heimtierausweis
Deswegen sollte man auch immer eine Eigentümerübertragung schriftlich festhalten, dies zusammen mit dem EU-Heimtierausweis ist rechtlich anerkannt, ohne Chip oder Tätowierung hängt man trotz Übertragungsvertrag in der Luft eben weil das Tier nicht richtig zugeordnet werden kann!
Somit macht ein chippen/tätowieren und registrieren Sinn.
Und natürlich sind andere Länder wie England, USA, Frankreich und Spanien hier wieder einmal Pro Tierhalter eingestellt und uns Deutschen weit voraus.
LG Claudia/tomtom64