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Panama
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Damit es am Urlaubstag nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt und man im schlimmsten Fall den Urlaub abbrechen oder das eigene Tier sogar noch in einem fremden Land in Quarantäne bleiben muss, sollte man rechtzeitig vor Urlaubsbeginn, am besten mit der Planung des Urlaubs auch überprüft werden, was für Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Hund mit in den Urlaub fahren kann.
Bitte beachten:
Teilweise ist die Einreise für Hunde unter 3 Monaten nicht erlaubt, hier bitte gesondert informieren!
EU Länder
(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.)
Bei Einreise sind mitzuführen:
Ein vom Tierarzt gültigen Heimtierausweis mit einer gültigen eingetragenen Tollwutimpfung (die Impfung darf nicht kürzer als 21 Tage vor Einreise erfolgt sein und nicht bei Tieren die jünger sind als 3 Monate)
Zur Ausstellung des Heimtierausweises benötigt der Hund einen Chip.
Gesonderte Neuregelung für Deutschland:
Welpen unter 15 Lebenswochen dürfen nicht mehr in Deutschland ein oder durchgeführt werden.
Zudem dürfen Welpen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden.
Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen.
Welpen aus einem gelisteten Drittland können frühestens mit 15 Lebenswochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden.
Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern dürfen frühestens mit 7 Monaten eingeführt werden (Tollwutimpfung nach der 12. Woche + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).
Einzelne Bestimmungen der jeweiligen Länder
Belgien
Es besteht allgemeine Leinenpflicht
Dänemark
Die Einfuhr von folgenden Hunderassen ist verboten:
Pitbull-Terrier
Tosa Inu
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Amerikanische Bulldogge
Boerboel
Kangal
Zentralasiatischer Ovtschwarka
Kaukasischer Ovtcharka
Südrussicher Ovtcharka
Tornjak
Sarplaninac
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen.
Vom 01.April bis 30.September besteht Leinenpflicht für Hunde an Stränden.
In Wäldern besteht ganzjährig Leinenpflicht.
Deutschland
Folgende Hunderassen sowie deren Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden:
Pitbull-Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullterrier
Es gibt Bundeslandspezifische Regelungen die zu beachten sind (folgen noch)
Finnland
Hunde müssen gegen Fuchsbandwürmer (mit Praziquantel oder Epsiprantel) nicht länger als 30 Tage vor der Einsreise behandelt werden.
Name und Dosierung sowie Form der Verabreichung des Präparates müssen im Heimtierausweis tierärztlich bescheinigt werden.
Frankreich
Die Einfuhr von Hunden der 1. Kategorie ist verboten.
Hierzu zählen:
Pitbull-Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullterrier
Boerbulls (Mastiff)
Tosa
Bei Einfuhr mit einem von einem internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch, ist das mitbringen von Hunden der Kategorie 2 erlaubt.
Hunde müssen von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Die Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen mitgenommen werden.
Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich)
Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer wird empfohlen.
Nicht zugelassene Hundetypen:
Pitbull-Terrier
Japanese Tosa
Dogo Argentino
Fila Braziliero
Irland
Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer wird empfohlen.
Italien
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Malta
Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer wird empfohlen.
Portugal
Es gelten Maulkorb und Leinenpflicht.
Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden.
Schweden
Eine Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe wird empfohlen.
Es besteht Leinenpflicht.
Es dürfen höchstens 5 Tiere gleichzeitig eingeführt werden.
Slowakische Republik
Leinenpflicht und Hundeverbot werden von den Gemeinden bzw. Städten geregelt.
Slowenien
Es besteht Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Einrichtungen ist nicht gestattet.
Spanien (einschließlich Festland, Baleraren, Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla)
Je nach Region herrscht Maulkorb und Leinenpflicht, bitte über die Einreisebestimmungen als potentiell gefährlich eingestufter Rassen informieren.
Tschechische Republik
Leinen und Maulkorbpflicht je nach Gemeinde bzw Stadt.
Ungarn
Auf öffentlichen Plätzchen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln Maulkorbpflicht.
Hunde dürfen nicht in Seen baden.
Folgende Rassen und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden:
Bullterrier,
Pitbull,
Amerikanischer Staffordshire-Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullmastiff
Tosa Inu
Argentinische Dogge
Bordeaux Dogge
Fila Brasiliero
Bandog
Zypern
Die Einfuhr von Tieren unter 111 Lebenstagen ist nicht gestattet.
Die Einfuhr von folgenden Hunderassen ist nicht gestattet:
American Pitbull-Terrier
Pitbull Terrier
Japanese Tosa
Tosa Inu
Dogo Argentino
Argentinian Mastiff
Fila Brasiliero
Brazilian Mastiff
Mindestens 48 Stunden vor Ankunft des Tieres in Zypern muss das Veterinäramt mit folgenden Angaben informiert werden:
Ankunftsdatum
Flugverbindung
Name des Tierhalters
Kontaktadressen:
Fax: 00357/22/805174
e-Mail: [email protected]
www.mfa.gov.cy
EU-Verordnung
Gelistete Drittländer
(Andorra, Island, Liechtenstein, Kroatien, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt)
Der Tollwutstatus entspricht dem der EU.
Island
Hier sind die Einreisebestimmungen recht streng.
Importgenehmigungen werden nur nach Empfehlung des Leiters und unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.
U.a. muss der Hund nach Ankunft für eine Dauer von mehreren Monaten in Quarantäne gehalten werden.
Ein Urlaub mit Hund in diesem Land ist daher nicht anzuraten bzw für kurze Zeit möglich.
Norwegen
Hunde müssen frühestens 10 Tage vor Ankunft gegen Bandwürmer behandelt werden
7 Tage nach Ankunft muss diese Behandlung wiederholt werden.
Beide Behandlungen müssen vom Tierarzt mit Datum, Präparat, Dosierung im Heimtierausweis vermerkt werden.
Hunde folgender Rassen dürfen nicht eingeführt werden:
Pitbull-Terrier
Amerikanischer Staffordshire Terrier,
Fila brasiliero
Tosa Inu
Dogo Argentino
Sowie Kreuzungen aus Hund und Wolf, unabhängig von ihrem Wolfsanteil.
Kroatien
Eine vom Tierarzt ausgestellte Gesundheitsbestätigung ist mitzuführen.
die Tollwutimpfung darf nicht weniger als 30 Tage zurückliegen.
Für folgende Rassen sowie deren Kreuzungen besteht Maulkorb- und Leinenpflicht:
Dobermann
Amerikanischer Staffordshire
Bullterrier
Pitbull-Terrier
Rottweiler
Dogge
Deutscher Schäferhund
Belgischer Schäferhund
Japanischer Kampfhund
großer Japanischer Spitz
Mastino
Bernhardiner
Schweiz
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder Schwanz ist verboten.
Bei Kurzaufenthalten werden Ausnahmen gemacht, hier entscheidet der Zoll.
Je nach Kanton besteht Maulkorb oder Leinenpflicht.
Gelistete Drittländer
(Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Britische Jungferninseln, Chile, Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Hongkong, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Malaysia, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Niederländische Antillen, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Wallis und Futuna)
Australien
Hier sind sehr strenge Bestimmungen, daher ist die Mitnahme eines Hundes für den Urlaub nicht möglich.
Russische Föderation
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis muss vorgelegt werden (nicht älter als 10 Tage)
Die Tollwutimpfung darf nicht jünger als 30 Tage und höchstens 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
USA
Ein Gesundheitszeugnis das besagt das der Hund frei von Zoonosen (auf den Mensch übertragbare Krankheiten) ist, ist erforderlich.
Die Tollwutimpfung darf nicht jünger als 30 Tage sein und nicht länger als 12 Monate zurückliegen
Bitte beachten:
Teilweise ist die Einreise für Hunde unter 3 Monaten nicht erlaubt, hier bitte gesondert informieren!
EU Länder
(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.)
Bei Einreise sind mitzuführen:
Ein vom Tierarzt gültigen Heimtierausweis mit einer gültigen eingetragenen Tollwutimpfung (die Impfung darf nicht kürzer als 21 Tage vor Einreise erfolgt sein und nicht bei Tieren die jünger sind als 3 Monate)
Zur Ausstellung des Heimtierausweises benötigt der Hund einen Chip.
Gesonderte Neuregelung für Deutschland:
Welpen unter 15 Lebenswochen dürfen nicht mehr in Deutschland ein oder durchgeführt werden.
Zudem dürfen Welpen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden.
Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen.
Welpen aus einem gelisteten Drittland können frühestens mit 15 Lebenswochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden.
Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern dürfen frühestens mit 7 Monaten eingeführt werden (Tollwutimpfung nach der 12. Woche + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).
Einzelne Bestimmungen der jeweiligen Länder
Belgien
Es besteht allgemeine Leinenpflicht
Dänemark
Die Einfuhr von folgenden Hunderassen ist verboten:
Pitbull-Terrier
Tosa Inu
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Amerikanische Bulldogge
Boerboel
Kangal
Zentralasiatischer Ovtschwarka
Kaukasischer Ovtcharka
Südrussicher Ovtcharka
Tornjak
Sarplaninac
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen.
Vom 01.April bis 30.September besteht Leinenpflicht für Hunde an Stränden.
In Wäldern besteht ganzjährig Leinenpflicht.
Deutschland
Folgende Hunderassen sowie deren Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden:
Pitbull-Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullterrier
Es gibt Bundeslandspezifische Regelungen die zu beachten sind (folgen noch)
Finnland
Hunde müssen gegen Fuchsbandwürmer (mit Praziquantel oder Epsiprantel) nicht länger als 30 Tage vor der Einsreise behandelt werden.
Name und Dosierung sowie Form der Verabreichung des Präparates müssen im Heimtierausweis tierärztlich bescheinigt werden.
Frankreich
Die Einfuhr von Hunden der 1. Kategorie ist verboten.
Hierzu zählen:
Pitbull-Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullterrier
Boerbulls (Mastiff)
Tosa
Bei Einfuhr mit einem von einem internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch, ist das mitbringen von Hunden der Kategorie 2 erlaubt.
Hunde müssen von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Die Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen mitgenommen werden.
Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich)
Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer wird empfohlen.
Nicht zugelassene Hundetypen:
Pitbull-Terrier
Japanese Tosa
Dogo Argentino
Fila Braziliero
Irland
Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer wird empfohlen.
Italien
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Malta
Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer wird empfohlen.
Portugal
Es gelten Maulkorb und Leinenpflicht.
Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden.
Schweden
Eine Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe wird empfohlen.
Es besteht Leinenpflicht.
Es dürfen höchstens 5 Tiere gleichzeitig eingeführt werden.
Slowakische Republik
Leinenpflicht und Hundeverbot werden von den Gemeinden bzw. Städten geregelt.
Slowenien
Es besteht Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Einrichtungen ist nicht gestattet.
Spanien (einschließlich Festland, Baleraren, Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla)
Je nach Region herrscht Maulkorb und Leinenpflicht, bitte über die Einreisebestimmungen als potentiell gefährlich eingestufter Rassen informieren.
Tschechische Republik
Leinen und Maulkorbpflicht je nach Gemeinde bzw Stadt.
Ungarn
Auf öffentlichen Plätzchen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln Maulkorbpflicht.
Hunde dürfen nicht in Seen baden.
Folgende Rassen und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden:
Bullterrier,
Pitbull,
Amerikanischer Staffordshire-Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullmastiff
Tosa Inu
Argentinische Dogge
Bordeaux Dogge
Fila Brasiliero
Bandog
Zypern
Die Einfuhr von Tieren unter 111 Lebenstagen ist nicht gestattet.
Die Einfuhr von folgenden Hunderassen ist nicht gestattet:
American Pitbull-Terrier
Pitbull Terrier
Japanese Tosa
Tosa Inu
Dogo Argentino
Argentinian Mastiff
Fila Brasiliero
Brazilian Mastiff
Mindestens 48 Stunden vor Ankunft des Tieres in Zypern muss das Veterinäramt mit folgenden Angaben informiert werden:
Ankunftsdatum
Flugverbindung
Name des Tierhalters
Kontaktadressen:
Fax: 00357/22/805174
e-Mail: [email protected]
www.mfa.gov.cy
EU-Verordnung
Gelistete Drittländer
(Andorra, Island, Liechtenstein, Kroatien, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt)
Der Tollwutstatus entspricht dem der EU.
Island
Hier sind die Einreisebestimmungen recht streng.
Importgenehmigungen werden nur nach Empfehlung des Leiters und unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.
U.a. muss der Hund nach Ankunft für eine Dauer von mehreren Monaten in Quarantäne gehalten werden.
Ein Urlaub mit Hund in diesem Land ist daher nicht anzuraten bzw für kurze Zeit möglich.
Norwegen
Hunde müssen frühestens 10 Tage vor Ankunft gegen Bandwürmer behandelt werden
7 Tage nach Ankunft muss diese Behandlung wiederholt werden.
Beide Behandlungen müssen vom Tierarzt mit Datum, Präparat, Dosierung im Heimtierausweis vermerkt werden.
Hunde folgender Rassen dürfen nicht eingeführt werden:
Pitbull-Terrier
Amerikanischer Staffordshire Terrier,
Fila brasiliero
Tosa Inu
Dogo Argentino
Sowie Kreuzungen aus Hund und Wolf, unabhängig von ihrem Wolfsanteil.
Kroatien
Eine vom Tierarzt ausgestellte Gesundheitsbestätigung ist mitzuführen.
die Tollwutimpfung darf nicht weniger als 30 Tage zurückliegen.
Für folgende Rassen sowie deren Kreuzungen besteht Maulkorb- und Leinenpflicht:
Dobermann
Amerikanischer Staffordshire
Bullterrier
Pitbull-Terrier
Rottweiler
Dogge
Deutscher Schäferhund
Belgischer Schäferhund
Japanischer Kampfhund
großer Japanischer Spitz
Mastino
Bernhardiner
Schweiz
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder Schwanz ist verboten.
Bei Kurzaufenthalten werden Ausnahmen gemacht, hier entscheidet der Zoll.
Je nach Kanton besteht Maulkorb oder Leinenpflicht.
Gelistete Drittländer
(Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Britische Jungferninseln, Chile, Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Hongkong, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Malaysia, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Niederländische Antillen, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Wallis und Futuna)
Australien
Hier sind sehr strenge Bestimmungen, daher ist die Mitnahme eines Hundes für den Urlaub nicht möglich.
Russische Föderation
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis muss vorgelegt werden (nicht älter als 10 Tage)
Die Tollwutimpfung darf nicht jünger als 30 Tage und höchstens 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
USA
Ein Gesundheitszeugnis das besagt das der Hund frei von Zoonosen (auf den Mensch übertragbare Krankheiten) ist, ist erforderlich.
Die Tollwutimpfung darf nicht jünger als 30 Tage sein und nicht länger als 12 Monate zurückliegen
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