Wer gewerbsmäßig mit Tieren handelt, ist ab dem 1. August 2014 laut dem geänderten Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) dazu verpflichtet, jedem Tierfreund beim Erstkauf eines Wirbeltieres eine schriftliche Information über die Bedürfnisse des Tieres mitzugeben
Und genau hier 'hakt' es schon wieder. "Wer gewerbsmäßig mit Tieren handelt..." Auch der 'normale und brave' Katzen-, Hunde-, Meerschweinchen... -züchter', der einem Verein angehört, die Statuten/Vorschriften genauestens befolgt, züchtet im Normalfall eben nicht 'gewerbsmäßig', sondern hobbymäßig. Vereinszüchter sind in Deutschland zu 99 % Hobbyzüchter und keine gewerbsmäßigen Züchter.
Ganz abgesehen davon, dass sowieso jeder Züchter von Katzen, Hunden etc., dem seine Tiere am Herz liegen, viel Aufklärungsarbeit über Wesen und Haltungsbedingungen leistet.
'Schwarzzucht', also ohne Vereinszugehörigkeit, ist in Deutschland nicht verboten. Trotzdem sollte sich jeder Käufer überlegen, warum jemand sich den Vereinen mit fadenscheinigen Argumenten entzieht oder diese schlechtredet. Oft wird von Schwarzzüchtern behauptet, sie würden ja nur 'einen' Wurf machen. Aber wer kontrolliert das dann? Oder es wird behauptet, die Stammbäume wären zu teuer. (Die kosten aber nur zwischen 15 und 30 Euro.) Oder wie möchte man ohne Stammbäume und Transponderchip nachprüfen, ob nicht doch inzestig oder inzüchtig verpaart wurde? (Das würde zu einer genetischen Ermüdung oder Erbfehlerübereinstimmung führen und somit zu kurzlebigen, kleinwüchsigen, schwächlichen...etc. 'Rasse'-tieren, die dann ganze Rassen in Verruf bringen, da ohne schützende Vorschriften zu beachten, munter drauflos gezüchtet wurde.) Dann heißt es wieder, es würden 'Rassetiere' auch in den Tierheimen landen. Diese sind aber fast nie von Vereinszüchtern, sondern von Schwarzzuchten, denn ein Vereinszüchter lässt seine Tiere chippen und könnte somit immer über ein Abgabetier aus seiner Zucht verständigt werden.
Auch hört man Behauptungen wie "die Vereine würde Vorschriften machen und man wolle keine Tiere züchten, die an Qualzuchten erinnern". Es stimmt zwar, dass bei einigen, vorwiegend Hunde-, -rassen manch ein Züchter gegen den Qualzuchtparagraphen verstößt. Man denke nur an glubschäugige Möpse, die mit französischen Bulldoggen um die Wette japsen und um Luft ringen. Aber kein Vereinszüchter wird dazu vom Verein gezwungen, diese Merkmale herauszuzüchten. Das kommt nur von den Käufern, die diese ungesunden 'niedlichen' Welpen, denen mit Nase und normalen Augen vorziehen. Nachfrage und Angebot... leider.
Vielleicht sollte hier ein 'anderes' Tierschutzgesetz erlassen werden, das Schwarzzuchten verbietet und die Standards der einzelnen Rassen auf Unzulässigkeiten überprüft.