L
Lilith
- Beiträge
- 9
- Punkte Reaktionen
- 0
Liebe Leute,
ich brauche eure Hilfe. Zunächst mal: ich bin aus Österreich, daher geht es um österreichische Rechtssprechung.
Als wir unsere Wohnung gemietet haben, befand sich auf unserem Grundstück eine griechische Landschildkröte. Wir haben das Tier versorgt, gefüttert und auch sämtliche Tierarztrechnungen bezahlt. Irgendwann stellte sich dann heraus, dass die Schildkröte anscheinend den Vermietern gehört. Sie haben sich weiterhin aber kein einziges Mal drum gekümmert, uns die Versorgung komplett überlassen und auch nie Tierarztrechnungen bezahlt.
Wir haben die Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass eine Schildkröte unter Artenschutz steht und Papiere braucht und außerdem beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft angemeldet werden muss. Daraufhin haben sie mir nur ins Gesicht gelacht. Und jetzt der Oberhammer: vorhin höre ich das Gartentor (das ist schwergängig und man muss es immer laut ins Schloss ziehen). Ich schau beim Fenster raus - da steht der Vermieter vor dem Schildkrötengehege und ich sehe nur noch, wie er wieder geht. Mir schwante Böses und ich bin nachschauen gegangen: die Schildkröte war weg. Er hat sie mitgenommen.
Später bekam ich noch eine Nachricht von ihm, dass er sie abgeholt hat.
Nun meine Frage:
Darf er das so einfach?
Ergibt sich daraus, das ich mich um das Tier gekümmert habe, irgendein Eigentumsrecht? D.h. geht aufgrund dessen das Eigentum auf mich über?
Kann ich ihm die Versorgung der Schildkröte in Rechnung stellen? Und falls ja, was sind da die üblichen Beträge?
Ich hab nämlich Angst, dass er die Schildkröte entweder aussetzt oder sie daheim nicht artgerecht hält. Deshalb wäre mir lieber, ich bekäme sie wieder. Wenn das rechtlich nicht möglich ist, möchte ich wenigstens die Versorgung abgegolten haben.
Danke und LG
Lilith
ich brauche eure Hilfe. Zunächst mal: ich bin aus Österreich, daher geht es um österreichische Rechtssprechung.
Als wir unsere Wohnung gemietet haben, befand sich auf unserem Grundstück eine griechische Landschildkröte. Wir haben das Tier versorgt, gefüttert und auch sämtliche Tierarztrechnungen bezahlt. Irgendwann stellte sich dann heraus, dass die Schildkröte anscheinend den Vermietern gehört. Sie haben sich weiterhin aber kein einziges Mal drum gekümmert, uns die Versorgung komplett überlassen und auch nie Tierarztrechnungen bezahlt.
Wir haben die Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass eine Schildkröte unter Artenschutz steht und Papiere braucht und außerdem beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft angemeldet werden muss. Daraufhin haben sie mir nur ins Gesicht gelacht. Und jetzt der Oberhammer: vorhin höre ich das Gartentor (das ist schwergängig und man muss es immer laut ins Schloss ziehen). Ich schau beim Fenster raus - da steht der Vermieter vor dem Schildkrötengehege und ich sehe nur noch, wie er wieder geht. Mir schwante Böses und ich bin nachschauen gegangen: die Schildkröte war weg. Er hat sie mitgenommen.
Später bekam ich noch eine Nachricht von ihm, dass er sie abgeholt hat.
Nun meine Frage:
Darf er das so einfach?
Ergibt sich daraus, das ich mich um das Tier gekümmert habe, irgendein Eigentumsrecht? D.h. geht aufgrund dessen das Eigentum auf mich über?
Kann ich ihm die Versorgung der Schildkröte in Rechnung stellen? Und falls ja, was sind da die üblichen Beträge?
Ich hab nämlich Angst, dass er die Schildkröte entweder aussetzt oder sie daheim nicht artgerecht hält. Deshalb wäre mir lieber, ich bekäme sie wieder. Wenn das rechtlich nicht möglich ist, möchte ich wenigstens die Versorgung abgegolten haben.
Danke und LG
Lilith