Eigentumsrecht: Hund im Bild

Diskutiere Eigentumsrecht: Hund im Bild im Recht, Steuer und Versicherung Forum im Bereich Hunde; Der Besitzer eines Hundes bekommt keinen Schaden*ersatz, wenn sein Vier*beiner unerlaubt fotografiert und anschließend in einem Kalender...
  • Eigentumsrecht: Hund im Bild Beitrag #1
F

Franci

Gast
Der Besitzer eines Hundes bekommt keinen Schaden*ersatz, wenn sein Vier*beiner unerlaubt fotografiert und anschließend in einem Kalender veröffent*licht wird. Das Eigentums*recht des Herr*chens sei nicht verletzt (Ober*landes*gericht München, Az. 6 U 4422/12).
 
  • Eigentumsrecht: Hund im Bild Beitrag #2
M

Mischling

Gast

AW: Eigentumsrecht: Hund im Bild

Ob das nun auch für Hunde gilt, die prämiert wurden? Oder in der Zucht "begehrt" sind?
Gilt dieses Urteil auch in anderen Bundesländer?

Leider kann man die genaue Sachlage im Netz nicht einsehen
 
  • Eigentumsrecht: Hund im Bild Beitrag #3
W

wa-hya

Gast

AW: Eigentumsrecht: Hund im Bild

Das hat auch da Gültigkeit.
Der Hund ist rechtlich gesehen eine Sache und die kann abgelichtet
und verbreitet werden. Die Rechte darüber kommen dann wieder über
das Urheberrecht das dann wieder gilt. Wer das Bild gemacht hat, hat
die Urheberrechte vom Bild.
Es ist bedauerlich das im Rechtswesen der Hund, die Katze immer noch
eine Sache sind und somit behandelt werden wie Tisch, Stuhl oder eine
sonstige Sache. Interessant ist , wenn ich irgendetwas gestallte, das
fotografiert wird habe ich da, durch das geistige Eigentum mehr Rechte
als bei meinen Haustieren.
 
  • Eigentumsrecht: Hund im Bild Beitrag #4
M

Mischling

Gast

AW: Eigentumsrecht: Hund im Bild

Danke für deine Antwort :)

Du meinst also, dass man an Tierbilder eigentlich gar kein "Copyright" hat, weil es sich in diesem Fall um eine "Sache" handelt? Das hört sich nun schon blöd an.:S. richtiger:

Kann ich das nun nicht mehr verhindern, dass von meinen Tieren Bilder gemacht werden und ich sie z.B. auf irgendwelche Portale finde?

Die Begründung lautet ja, dass sich nichts im Zusammenleben (oder im Hundeleben) geändert hätte.
Aber bei Zuchthunden oder prämierten Hunden, wäre das doch anders? Oder wenn man den eigenen Hund auf einem Vermittlungsportal findet?

Leider kenne ich mich hier nicht richtig aus und weiß jetzt nicht, ob ich das richtig verstanden habe
 
  • Eigentumsrecht: Hund im Bild Beitrag #5
W

wa-hya

Gast

AW: Eigentumsrecht: Hund im Bild

Hallo,

Es gibt im Fall der Nutzung von Bildern das Persönlichkeitsrecht , das Recht am
eigenen Bild und das Urheberrecht.

Im Fall des Hundes gibt es kein Persönlichkeitsrecht, somit ist eine Verwertung
des Bildes nicht zu unterbinden.

Das recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht greift jedoch , hier darf das
Bild nicht ohne Erlaubnis des Fotografen oder bei einer bildlichen Gestaltung
nicht von anderen Personen verwendet werden.

Wenn jemand den Hund fotografiert und darauf eine Person ist , greift das
Persönlichkeitsrecht , das Bild darf nicht verwendet werden so lange die
Person auf dem Bild ist. Wird das Bild bearbeitet und der Hund verwendet
die Person entfernt, so greift das Urheberrecht , jetzt aber für den der
das Bild neu gestaltet hat.

Was man auf jeden Fall machen kann ist, dem der den Hund abbilden will
dies zu untersagen.

Weitergehend, wenn man dem Fotografen die Ablichtung erlaubt, hat man
das Recht auf einen Abzug, das Recht am Bild ist aber beim Fotografen.
Eine weitere Nutzung des Bildes, selbst auf seiner eigenen HP benötigt
die Erlaubnis des Fotografen, außer man hat Vertraglich mit diesem
festgelegt das die Nutzung beim Halter liegt.

Diese rechtliche Geschichte ergibt auch immer wieder Problemen bei der
Veröffentlichung von Bildern in Foren, wenn Besitzer von Tieren dort
Bilder einstellen für die sie nach Deutschem Recht keine Freigabe zur
Veröffentlichung haben.

Nun zum (c) oder copyright. Dieses ist amerikanisches Recht und greift
hier in Deutschland nicht. Die Kennzeichnung von Bildern mit diesen
hat keine Rechtsverbindlichkeit in DE , nur in der USA und Canada.

Kennzeichne deine von dir gemachten Bilder nach dem Urhebergesetz
dann gibt es Rechtsverbindlichkeit.

Schau dir die verschiedenen Foren an, dort steht meistens in den AGB's
das du Rechtebesitzer am Bild bist und mit der Veröffentlichung im
Forum dem Betreiber gestattest diese auch zu nutzen.

Ich bin kein Rechtsanwaltlich ausgebildeter User, kenne die Rechtslage
aus dem täglichen Geschäft mit Hompage's und Foren.
 
  • Eigentumsrecht: Hund im Bild Beitrag #6
M

Mischling

Gast

AW: Eigentumsrecht: Hund im Bild

Dankeschön

Ich bin kein Rechtsanwaltlich ausgebildeter User, kenne die Rechtslage
aus dem täglichen Geschäft mit Hompage's und Foren.

Dafür hast du es aber auch super erklärt
 
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