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Hermanns-Harem
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Gericht untersagt Nordrhein-Westfalen ein Tötungsverbot, Küken dürfen weiterhin in den Schredder.
Ein Gerichtsurteil hat der von den Grünen angestrebten Agrarwende im Westen einen Strich durch die Rechnung gemacht und empört Tierschützer.
Wie das Verwaltungsgericht Minden entschied, ist ein Erlass des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen, das die Tötung männlicher Küken für Eier-Erzeugung untersagt hatte, nicht rechtmäßig. Elf Brüterei-Unternehmen hatten dagegen geklagt. Für die Eier-Erzeugung ist es üblich, dass nur die weiblichen Küken am Leben gelassen werden, um sie später als Legehennen zu nutzen. Die männlichen werden bald nach dem Schlupf im Schredder getötet.
Den Richtern zufolge bedürfe es für ein Verbot einer Ermächtigungsgrundlage, die es bisher im geltenden Tierschutzgesetz nicht gibt. Hier steht, dass Tiere nur mit vernünftigem Grund getötet werden dürfen. Das Gericht sah ihn in der wirtschaftlichen Alternativlosigkeit des Verfahrens. Für die Ei-Erzeugung gezüchtete Hühnerrassen setzten wenig Fleisch an. Daher sind männliche Tiere als Speise-Hühner kaum geeignet. Berufung wurde zugelassen. Ohnehin sitzt der Großteil der deutschen Brütereien in Niedersachsen, wo der Agrarminister von den Grünen bisher die Praxis der Kükentötung nicht verbieten ließ.
Quelle: FAZ v. 10.02.2015
Pfui Teufel, kann ich nur dazu sagen.