Hallo
Eine Zuchtgenehmigung braucht man bei Papageien und Sittichen.
Eine Haltegenehmigung benötigt man für die Haltung von Tieren die unter das Jagdrecht (Bundeswildschutzverordnung) fallen.
Eine Volierengenehmigung benötigt man immer, wenn man "Tiere von sonst freilebenden Arten" hält. Diese beinhaltet ggf. die Baugenehmigung (falls erforderlich).
Für besonders und streng geschützte Tiere benötigt man außer der Volierengenehmigung keine Genehmigung. Man muß nur im Besitz der erforderlichen Papiere sein.
Eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz benötigt man, wenn man Tiere gewerbsmäßig züchtet. Wobei man unter gewerbsmäßig versteht, dass man Tiere in folgendem Umfang züchtet:
- Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,
- Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,
- Kaninchen, Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,
- Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr,
- Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: Mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,
- Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.
Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
- mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
- mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende
Paare)
gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 2000 Euro jährlich zu erwarten ist.
Viele freundliche Grüße