W
White Shepherd
Gast
Hallo! habe heute in der Tageszeitung diesen Artikel (sinnwahrend gekürzt) gelesen:
Richter erlauben schächten (Töten eines Tieres durch Schnitt in den Hals ohne vorherige Betäubung)
Das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig gibt einem muslimischen Metzger aus Asslar (Lahn-Dill-Kreis, Mittelhessen) recht, welcher über mehrere Instanzen für die Erteilung einer Genehmigung fürs schächten geklagt hat. Der Lahn-Dill-Kreis hatte die Erteilung aus tierschutzrelevanten Gründen abgelehnt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, das Schächten genehmigt werden müsse wenn hiermit die Bedürfnisse von Religionsgemeinschaften entsprochen würde, deren Glaube ein Verzehr von Tieren welche vor dem Schlachten betäubt würden verbietet. Ein Verstoss geegn das Tierschutzgesetz bestünde hierdurch nicht.
Persönliche Kommentare hierzu verkneife ich mir wohl besser... Jenny
Richter erlauben schächten (Töten eines Tieres durch Schnitt in den Hals ohne vorherige Betäubung)
Das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig gibt einem muslimischen Metzger aus Asslar (Lahn-Dill-Kreis, Mittelhessen) recht, welcher über mehrere Instanzen für die Erteilung einer Genehmigung fürs schächten geklagt hat. Der Lahn-Dill-Kreis hatte die Erteilung aus tierschutzrelevanten Gründen abgelehnt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, das Schächten genehmigt werden müsse wenn hiermit die Bedürfnisse von Religionsgemeinschaften entsprochen würde, deren Glaube ein Verzehr von Tieren welche vor dem Schlachten betäubt würden verbietet. Ein Verstoss geegn das Tierschutzgesetz bestünde hierdurch nicht.
Persönliche Kommentare hierzu verkneife ich mir wohl besser... Jenny